FAQs2018-12-18T12:05:45+00:00

Häufige Fragen.

TURMGAS Kunde werden Sie, indem Sie einen Tarif auf www.turmgas.at auswählen und online einen Energieliefervertrag abschließen oder Sie senden uns das Wechselformular per Post. Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch, dafür füllen Sie bitte das Kontaktformular aus.

Der Netzbetreiber stellt das Netz und die Zähler zur Verfügung und ist für die Instandhaltung des Netzes zuständig. Der Netzbetreiber kann nicht frei gewählt werden.

Die Gaskosten setzen sich aus drei Teilen zusammen: Energiekosten, Netzkosten und Steuern und Abgaben. Turmgas verrechnet Ihnen alle Kosten auf einer übersichtlichen Gesamtrechnung.

Die Kosten für die Verrechnung und die Leistungsbereitstellung sind im Energiepreis enthalten. Die Grundgebühr ist auch bei Nichtbenützung der Anlage zu bezahlen, solange das Messgerät angeschlossen ist.

Die Leistungen gemäß § 10 (8) Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung (GSNE VO) werden im Netz-Grundpreis verrechnet. Es wird die Netzbereitstellung verrechnet, die Höhe dieser Pauschale wird von der Regulierungsbehörde E-Control festgelegt.

Anhand des abgelesenen oder berechneten Zählerstandes erstellt Ihr bisheriger Energielieferant Ihre Endabrechnung. Wir empfehlen Ihnen am Tag des Lieferbeginns durch TURMGAS den Zählerstand abzulesen und Ihrem Netzbetreiber bekannt zu geben.

Nein, unabhängig davon, ob es sich um eine Gemeinde- oder private Wohnung handelt, müssen Sie Ihren Vermieter nicht über Ihren Energieanbieterwechsel informieren.

Nein, ein Wechsel des Energielieferanten ist kostenlos und wird für Sie von TURMGAS erledigt.

Nein, es kommt bei einem Wechsel zu Turmgas zu keiner Unterbrechung Ihrer Versorgung.

Wenden Sie sich bitte an Ihren Netzbetreiber. Dieser ist für die Zählermontage verantwortlich, auch wenn TURMGAS Ihr neuer Energielieferant ist.

Je nach Tarif können Sie per SEPA-Lastschrift Mandat oder per Erlagschein (Überweisung) bezahlen.

Die Kündigung des Vertrages bei Ihrem bisherigen Anbieter übernimmt TURMGAS für Sie. Sollten Sie jedoch bereits selbst bei Ihrem Versorger gekündigt haben, informieren Sie uns bitte darüber, da es sonst zu Verzögerungen beim Lieferbeginn kommen kann.

Einmal jährlich erhalten Sie Ihre Jahresabrechnung. Durch den Wechsel zu TURMGAS ändert sich der Zeitpunkt der Ablesung durch Ihren Netzbetreiber nicht. Ihre Rechnung werden wir nach Erhalt Ihrer Verbrauchswerte erstellen. Die Akonto-Rechnungen buchen wir 12-mal jährlich.

Der Zählpunkt ist die Bezeichnung für den Punkt, an dem die erzeugten oder bezogenen Energiemengen gezählt bzw. gemessen werden. Dem Zählpunkt wird vom Netzbetreiber eine eindeutige Bezeichnung – die Zählpunktbezeichnung – zugeordnet. Die Zählpunktbezeichnung umfasst 33 Zeichen und beginnt mit 2 Stellen Länderkennung (AT), 6 Stellen Netzbetreibernummer (numerisch), 5 Stellen PLZ (numerisch, kann auch nur 5 x 0 enthalten), 20 Stellen Zählpunktnummer (alphanummerisch, A-Z, 0-9). Sie finden Sie auf Ihrer letzten Energieabrechnung oder können diese bei Ihrem Netzbetreiber erfragen.

Sie finden die Zählernummer (Gerätenummer) direkt auf Ihrem Gaszähler.

Erdgas ist ein brennbares, natürlich entstandenes Gasgemisch. Es tritt häufig zusammen mit Erdöl auf, da es auf ähnliche Weise entsteht. Erdgas besteht hauptsächlich aus hochentzündlichem Methan. Als fossiler Energieträger dient Erdgas überwiegend der Beheizung von Wohn- und Gewerberäumen.

Unsere Gas Hauptquellen befinden sich am österreichischen Markt und unter anderem auch in Russland und Norwegen.